Die Novelle des ASVG (BGBl. I Nr. 81/2019) ist am 1.1.2020 in Kraft getreten. Im Jänner und Februar 2020 wurden noch keine Fälle ausgewiesen und nur wenige im März bis Mai (19 bis 24 Fälle). Von Juni 2020 (2.884 Fälle) stieg die Erfassung kontinuierlich bis Dezember 2020 auf 4.158 Fälle. Der Jahresdurchschnittswert 2020 von 2.167 Fällen scheint aufgrund der Entwicklung nicht aussagekräftig, weshalb der Dezemberwert 2020 als Ist ausgewiesen wurde. Im 1. Quartal 2021 ergab sich ein weiterer Anstieg; im März 2021 gab es bereits 4.437 Fälle. Der Grund, warum der Plan von der Realität deutlich abweicht, ist, dass mangels entsprechender Daten über die Haushaltszusammensetzung von Pensionist/innen ohne Ausgleichszulage und über weitere Einkünfte der Pensionist/innen und ihrer Haushaltsangehörigen verschiedene Annahmen getroffen werden mussten, welche nur zum Teil eingetroffen sind.
Quelle
Pensionsjahresstatistik des Dachverbands der Sozialversicherungsträger
Berechnungsmethode
Summe der betroffenen Personen