Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
KENNZAHL

Eingangssteuersatz in der Einkommensteuer

Eingangssteuersatz in der Einkommensteuer

2020
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020, BGBl. I Nr. 96/2020, wurde der Eingangssteuersatz in der Lohn- und Einkommensteuer rückwirkend ab 1.1.2020 von 25 % auf 20 % gesenkt. Diese Maßnahme ist im Regierungsprogramm vorgesehen und wurde bereits 2020 umgesetzt, um Menschen mit niedrigen Einkommen, unter welchen Frauen häufiger vertreten sind, schnelle und unkomplizierte Entlastung zukommen zu lassen. Das gesamte Entlastungsvolumen beträgt rund 1,6 Mrd. EUR pro Jahr.


Quelle

Bundesministerium für Finanzen

Berechnungsmethode

Eingangssteuersatz gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988