Die Umgebungslärmkartierung erfolgt im 5-Jahres Intervall in vollem Umfang seit 2012. Durch Veränderungen bei den Methoden der Betroffenenzuordnung und der Schwellenwerte ist eine Vergleichbarkeit mit der letzten Umgebungslärmkartierung 2017 nicht mehr gegeben und es war im BVA 2024 eine Neudefinition der Kennzahl samt Änderung der Berechnungsmethode, Datenquelle sowie des Istzustands 2022 und der Zielzustände notwendig.
Die Kennzahl beschreibt nunmehr die Verkehrslärmbelastung entlang der im Zuständigkeitsbereich des Bundes gelegenen Hauptverkehrsinfrastruktur. Die Erhebung erfolgt getrennt nach Lärmquellen, womit Mehrfachzählungen möglich sind. Messgröße ist die Summe der an Hauptverkehrsinfrastruktur durch Straßen-, Schienen- und Fluglärm stark belästigten Einwohnerinnen und Einwohner (www.laerminfo.at).
Die Belastetenzahlen der finalen Auswertung der Umgebungslärmkartierung 2022 liegen geringfügig höher als das vorläufige Ergebnis.
Nach den neuen Methoden der Betroffenenzuordnung ausgewertet und auf Basis der alten Kennzahl-Definition (Exposition über den Schwellenwerten, alle kartierten Infrastrukturen) zusammengeführt ergeben sich für die Kartierung 2022 insgesamt 1.152.500 Betroffene.
Wertet man die Kartierungsergebnisse aus 2017 entsprechend der neuen Kennzahl aus, ergeben sich entlang der Hauptverkehrsinfrastruktur des Bundes 247.300 stark lärmbelästigte Betroffene. Der neue Zielwert beträgt daher 247.300 stark lärmbelästigte Betroffene. 2023 beträgt der Istwert (für den neuen Zielwert) 155.200.
Quelle
BMK (Koordination und Zusammenführung), Lärmkartierung und quellenspezifische Betroffenenauswertung: BMK, Bundesländer. Bezüglich der unten genannten Zahlenwerte ist festzuhalten, dass die Verantwortlichkeit für die Zielfestlegung und Zielerreichung bei den für die Maßnahmen im Lärmschutz bei Verkehrsanlagen zuständigen Stellen liegt.
Berechnungsmethode
Strategische Lärmkartierung gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für Hauptverkehrsinfrastruktur und Ballungsräume auf Basis der Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG; Abschätzung der hauptwohnsitz-gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner entsprechend der errechneten Lärmbelastung in den kartierten Bereichen