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KENNZAHL

Einzelpersonen, die von der Neuregelung bei 40 Beitragsjahren profitieren

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Novelle des ASVG (BGBl. I Nr. 81/2019) ist am 1.1.2020 in Kraft getreten. Im Jänner 2020 wurden 2.463 Fälle erfasst. Danach kam es monatlich zu einem kontinuierlichen Anstieg bis Dezember 2020 auf 3.201 Fälle. Daraus ergibt sich ein Jahresdurchschnitt 2020 von 2.798 Fälle. Als Ist 2020 wurde der Dezemberwert 2020 angesetzt. Im 1. Quartal 2021 ergab sich ein weiterer Anstieg; im März 2021 gab es bereits 4.568 Fälle. Der Grund, warum der Plan von der Realität deutlich abweicht, ist, dass mangels entsprechender Daten über weitere Einkünfte der Pensionist/innen und über die Haushaltszusammensetzung von Pensionist/innen ohne Ausgleichszulage verschiedene Annahmen getroffen werden mussten, welche nur zum Teil eingetroffen sind.


Quelle

Pensionsjahresstatistik des Dachverbands der Sozialversicherungsträger

Berechnungsmethode

Summe der betroffenen Personen