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KENNZAHL

Erhebung des Pensionsantrittsalters und Übermittlung an die materiell-rechtlich zuständigen Ressorts

Durchschnittliches Pensionsantrittsalter der Beamtinnen und Beamten - Informationsweitergabe an das materiell-rechtlich zuständige Ressort.

2024
Kennzahl gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Für diese Kennzahl liegt noch keine Beurteilung vor. Die Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung wird im Zuge der Evaluierung vorgenommen werden.


Quelle

Managementinformationssystem (MIS); Datenlieferung der Länder zu den Landeslehrern; BMF-interne Aufzeichnungen

Berechnungsmethode

Berechnung des Pensionsantrittsalters und Weitergabe an das materiell-rechtlich zuständige Ressort. Berechnungsart: „Summe der Pensionsantrittsalter der NeupensionistInnen in Jahren“ durch „Anzahl der NeupensionistInnen“; Definition der Altersberechnung: Altersdifferenz zwischen dem Jahr der Pensionierung und dem Geburtsjahr