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KENNZAHL

Fiktive Schuldentilgungsdauer der investierenden Qualitätshotellerie

Fiktive Schuldentilgungsdauer der investierenden Qualitätshotellerie

2024
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Der fiktiven Schuldentilgungsdauer gemäß Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) kommt auf betriebswirtschaftlicher Ebene große Bedeutung für die Beurteilung der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens zu. Zu beachten ist, dass sich die Kennzahlen eines Jahres stets auf die Bilanzen des vorangegangenen Jahres stützen und daher Veränderungen zeitversetzt abgebildet werden. Der für 2024 ausgewiesene Wert berechnet sich daher auf Basis der Bilanzen des Jahres 2023. Unter investierender Qualitätshotellerie werden für diese Erhebung jene Betriebe verstanden, die von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT) für ihre Investitionsprojekte gefördert wurden. Für den Istzustand 2024 ergibt sich eine Stichprobe von 337 geförderten Betrieben. Im Median beschäftigten diese Betriebe im Jahr 2023 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (n= 288) und verzeichneten rd. 18.300 Nächtigungen (n= 334). Gegenüber dem Vorjahr kam es zu einem leichten Anstieg der fiktiven Schuldentilgungsdauer der über die OeHT geförderten KMU, der vor dem Hintergrund aktueller wirtschafts- und geopolitischer Herausforderungen zu sehen ist. Es ist zu erwarten, dass die erzielbaren wirtschaftlichen Ergebnisse aufgrund der operativen Kostensteigerungen – insbesondere in den Bereichen Personal und Energie – sowie der zwischenzeitlichen Zinsentwicklung unter Druck bleiben und dass die fiktive Schuldentilgungsdauer mittelfristig weiter ansteigen könnte.


Quelle

Abwicklungsstelle der gewerblichen Tourismusförderung des Bundes (Österreichische Hotel- und Tourismusbank - OeHT)

Berechnungsmethode

Ermittlung der fiktiven Schuldentilgungsdauer gemäß Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) auf Basis der im Rahmen der gewerblichen Tourismusförderung des Bundes unterstützten Unternehmen