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KENNZAHL

Frauenanteil am Beschwerdeaufkommen

Anteil der von Frauen eingebrachten Beschwerden am gesamten Beschwerdeaufkommen

2024
Kennzahl überwiegend erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Volksanwaltschaft keine Steuerungsmöglichkeit der Beschwerdegründe und der beschwerdeführenden Menschen hat. Dessen ungeachtet ist das Ziel eine Annäherung an eine ausgewogene geschlechtergerechte Verteilung zwischen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern unter Berücksichtigung bestehender Rahmenbedingungen. Erfolgreich waren die Maßnahmen dann, wenn eine Annäherung an eine ausgewogene Verteilung zwischen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern erreicht wird.
Im Jahr 2024 wurden bei den 12.401 Prüf- und Kontrollakten 33,5 % Frauen als Beschwerdeführerinnen und 59,7 % männliche Beschwerdeführer registriert. 6,9 % wurden von sonstigen Personen (z.B. juristische Personen, Vereine etc.) eingebracht. In absoluten Zahlen handelt es sich dabei um 7.402 Beschwerdeführer und um 4.149 Beschwerdeführerinnen. Über die Jahrzehnte hinweg ist die Anzahl der Hilfesuchenden kontinuierlich angestiegen und erreichte insbesondere in den letzten Krisenjahren immer neue Rekorde.


Quelle

Elektronisches Aktensystem der Volksanwaltschaft

Berechnungsmethode

Aus der Anzahl aller Prüfverfahren in einem Kalenderjahr wird der Anteil der von Frauen eingebrachten Beschwerden ausgewertet und im Verhältnis zu von Männern und sonstigen Personen (z.B. juristischen Personen, Vereinen, Bürgerinitiativen...) eingebrachten Beschwerden dargestellt.