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KENNZAHL

Frauenanteil an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen in Bundesbeteiligung

2020
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Der Zielwert für 2020 von 39 % wird mit 60 % Frauenanteil an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % oder mehr beteiligt ist, in den sechs in die Eigentümervertretung des BMDW fallenden Unternehmen überplanmäßig erreicht. In allen sechs Unternehmen liegt der Frauenanteil bei zumindest 50 % oder mehr. In der Kennzahlentabelle zeigt sich im Zeitablauf zwischen 2017 und 2018 ein starker Rückgang des Frauenanteils. Dieser ist auf die BMG-Novelle 2017 zurückzuführen, im Rahmen derer sich die Zahl der Unternehmen, in denen das BMDW (vormals BMWFW) die Eigentümervertretung wahrnahm, von zehn auf vier reduzierte.
Gegenüber dem Vorjahr 2019 mit 41,7 % zeigt sich hier eine starke Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsratsgremien. Diese ist auf einige Neubesetzungen in zwei Unternehmen mit weiblichen Aufsichtsrätinnen und die Erhöhung der Zuständigkeit als Eigentümervertreterin von fünf auf sechs Unternehmen zurückzuführen. Bei der Besetzung dieser Positionen ist die Einhaltung der Zielvorgabe – nach Maßgabe der Qualifikation – maßgebend für das BMDW.


Quelle

Interne Statistik im BMDW

Berechnungsmethode

Anteil der Frauen an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist