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KENNZAHL

Frauenanteil in Aufsichtsgremien staatsnaher Unternehmen

Frauenanteil in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist

2016
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

In einem gemeinsamen Ministerratsvortrag der Frauenministerin mit dem Wirtschaftsminister ist festgelegt, dass die Quote von Frauen in Aufsichtsgremien von Bundes-Unternehmen sukzessive bis 2018 auf 35 % erhöht werden soll. Die Kennzahl ist ein Durchschnittswert über alle Unternehmen. Da kein Unternehmen aus der Verpflichtung zur Frauenquote entlassen ist, nur weil andere Unternehmen diese bereits übererfüllen, wird auch erhoben, wie viele Unternehmen die Quote noch nicht erfüllen. 119 der 295 vom Bund entsandten Aufsichtsratsmitglieder sind Frauen! Damit betrug der Bundes-Frauenanteil in den 56 betroffenen Unternehmen im Berichtszeitraum 2016 durchschnittlich 40 Prozent: Darüber hinaus erreichen mehr als die Hälfte der Unternehmen (31 Unternehmen) bereits die 35 %-Vorgabe für 2018. Acht Unternehmen erfüllen die Ende 2013 zu erreichende Quote von 25 % nach wie vor nicht (2015: neun Unternehmen; 2011: 28 Unternehmen).
Nähere Informationen siehe http://www.bmgf.gv.at/cms/home/attachments/5/8/6/CH1557/CMS1470998798481/vortrag_fortschrittsbericht_2017.pdf


Quelle

Jährlicher gemeinsamer Fortschrittsbericht des Wirtschaftsressorts und der Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung

Berechnungsmethode

Anzahl der Frauen in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist ÷ Gesamtzahl der Aufsichtsratsmitglieder