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KENNZAHL

Frauenanteil in Aufsichtsgremien von BMF Unternehmensbeteiligungen

Frauenanteil von BMF-Vertreterinnen in den Aufsichtsgremien von Unternehmen, die dem Beteiligungsmanagement des BMF unterliegen und an denen der Bund mit zumindest 50 % beteiligt ist.

2020
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Mit Inkrafttreten der BMG-Novelle 2020 wurde die Verwaltung der Anteilsrechte an der BRZ GmbH an das BMDW übertragen. In Summe sind zum 31.12.2020 47 Vertreterinnen und Vertreter des BMF in Aufsichtsgremien von Unternehmen, die dem Beteiligungsmanagement des BMF unterliegen und an denen der Bund mit zumindest 50 % beteiligt ist, bestellt. Im Jahr 2020 verringerte sich die Anzahl der Bundesvertreterinnen in den Aufsichtsgremien, der Zielwert des BMF in Höhe von 50 % wurde mit rund 45 % unterschritten. Das Ziel gemäß Ministerratsbeschluss vom Juni 2020 von einer Frauenquote von 40 % wurde übererfüllt.


Quelle

BMF/Beteiligungsdatenbank

Berechnungsmethode

Anzahl der BMF-Vertreterinnen in den Aufsichtsgremien (Abfrage). In Summe sind zum 31.12.2018 50 Vertreterinnen und Vertreter des BMF in Aufsichtsgremien von Unternehmen, die dem Beteiligungsmanagement des BMF unterliegen und an denen der Bund mit zumindest 50 % beteiligt ist, entsendet. Mit der Novelle des ÖIAG-Gesetzes 2000 BGBl. I Nr. 96/2018 wurden mit 1.1.2019 die Bundesanteile an der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) an die ÖBAG übertragen und die ÖBAG mit der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der VERBUND AG betraut. Mit Inkrafttreten der BMG-Novelle 2020 wird die Verwaltung der Anteilsrechte an der BRZ GmbH an das BMDW übertragen.