Die Bildungsdirektionen wurden mit dem Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz, welches offiziell mit 1.1. 2019 in Kraft trat, errichtet. Der Indikator wurde erstmals im BVA 2020 aufgenommen, um einen Überblick über die Verteilung der Leitungsfunktionen zu geben. Unter Leitungsfunktionen in den Bildungsdirektionen wird die Bildungsdirektorin/den Bildungsdirektor, die Leitungen des Pädagogischen Dienstes und der Präsidiale sowie die Abteilungsleitungen der Präsidiale und des Pädagogischen Dienstes verstanden. 2019 waren 30,6 % der genannten Leitungsfunktionen weiblich besetzt. Das bedeutet, es waren 24 von 71 Leitungsfunktionen wie folgt mit Frauen besetzt: Zwei der neun Leitungen der Bildungsdirektionen, sechs der 18 Leitungen des Pädagogischen Dienstes und der Präsidiale, 16 der 45 Abteilungsleitungen (44 davon waren besetzt). 2020 sind 30,1 % der Leitungsfunktionen weiblich besetzt. Der Istzustand hat sich nur minimal verändert, der Anteil der Frauen in ausgewählten Leitungsfunktionen in den Bildungsdirektionen ist minimal gesunken. Dies ist darauf zurückzuführen, dass eine zuvor noch unbesetzte Leitungsfunktion mit einem Mann besetzt wurde. Die Erhöhung des Anteils der Frauen in Leitungsfunktionen bleibt ein weiterhin anzustrebendes Ziel.
Berechnungsmethode
1) Ermittlung der jeweiligen Frauenanzahl unter den Leitungen Bildungsdirektionen, Leitungen vom Pädagogischen Dienst und Präsidiale sowie in Abteilungsleitungen der Präsidiale
2) Ermittlung der jeweiligen Gesamtpersonenanzahl der Leitungen der Bildungsdirektionen, Leitungen vom Pädagogischen Dienst und Präsidiale, sowie in Abteilungsleitungen der Präsidiale
3) Errechnung von Frauenanteilen bei Leitungen der Bildungsdirektionen (BD), bei Leitungen vom Pädagogischen Dienst und Präsidiale (LPP), sowie bei Abteilungsleitungen der Präsidiale (AL)
4) Durchführung der gewichteten Berechnung:
Frauenanteil gewichtet = Frauenanteil BD*1/3 + Frauenanteil LPP*1/3 + Frauenanteil *1/3
Indikatorwert = („interessierende Personengruppe“ ÷ „Bezugsgruppe“ *100)