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KENNZAHL

Frauenanteil in den Aufsichtsgremien von BMF Unternehmensbeteiligungen

2018
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Das Ziel gemäß Ministerratsbeschluss vom März 2011 betrifft die Jahre 2013 (25 %) und 2018 (35 %). Im Jahr 2017 wurde der Zielwert betreffend Frauenquote der BMF-Vertreterinnen in den BMF-Beteiligungen übererfüllt. Im Jahr 2018 verringerte sich die Anzahl der Bundesvertreterinnen in den Aufsichtsgremien geringfügig, der Zielwert wurde mit 50 % genau erreicht.


Quelle

BMF/Beteiligungsdatenbank

Berechnungsmethode

Anzahl der BMF-Vertreterinnen in den Aufsichtsgremien (Abfrage). In Summe sind zum 31.12.2018 52 Vertreterinnen und Vertreter des BMF in Aufsichtsgremien von Unternehmen, die dem Beteiligungsmanagement des BMF unterliegen und an denen der Bund mit zumindest 50 % beteiligt ist, entsendet. Mit dem BMG 2017 wurde die Zuständigkeit für die Bundesimmobilien GmbH (BIG) und die Verbund AG ab 8.1.2018 an das BMF übertragen. Mit der Novelle des ÖIAG-Gesetzes 2000 BGBl. I Nr. 96/2018 wurden mit 1.1.2019 die Bundesanteile an der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) an die ÖBAG übertragen und die ÖBAG mit der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der VERBUND AG betraut.