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KENNZAHL

Gesamtstaatliches Maastricht-Defizit

Gesamtstaatliches Maastricht-Defizit

2020
Kennzahl nicht erreicht

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Da im Lichte der Krise Ende März 2020 die Allgemeine Ausweichklausel des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts von den EU-Finanzministerinnen und -ministern aktiviert wurde, ist es den Mitgliedsstaaten erlaubt, vorübergehend von den normalerweise geltenden Haushaltsanforderungen, wie z. B. einem mittelfristigen Zielwert von -0,5 % des BIP für den strukturellen Saldo als auch einem Maastricht-Defizit von max. 3 % des BIP, abzuweichen. Österreich konnte im Krisenjahr 2020 den in den Jahren zuvor erarbeiteten fiskalischen Spielraum nützen, um mit antizyklischer Budgetpolitik gegenzusteuern ohne die Bonität akut zu gefährden.


Quelle

Statistik Austria, Notifikation September 2019

Berechnungsmethode

Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG)