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KENNZAHL

Gewichtete Personenschäden pro Zugkilometer

Risiken für die Gesellschaft im Eisenbahnbereich

2024
Keine Bewertung

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Nach einem seit dem Bezugsjahr 2016 weitgehend mit Ausnahme dem Bezugsjahr 2020 bestehenden fallenden Trend ist der Wert der Kennzahl im Bezugsjahr 2023 nach einem leichten Anstieg im Jahr 2022 wieder nahezu auf dem Niveau von 2021. Der mit der Kennzahl verbundene Wert befindet sich damit wieder unter dem gewichtetem 5-jährigem Durchschnittswert von aktuell 111,08. Insgesamt ist damit die mit der Kennzahl verbundene Zielsetzung weiterhin erfüllt. Die mit der Entwicklung dieser Kennzahl verbundenen Tätigkeiten, Entwicklungen und Erfahrungen können dem Jahresbericht gemäß §13a Eisenbahngesetz 1957 – EisbG entnommen werden. Dieser ist unter https://www.bmimi.gv.at/themen/verkehr/eisenbahn/sicherheit/jahresbericht.html abrufbar.


Quelle

Bewertungsbericht der Europäischen Eisenbahnagentur über die Erreichung der gemeinsamen Sicherheitsziele. Gemäß Punkt 3.1.3 des Anhangs der Entscheidung 2009/460/EG teilt die Agentur der Kommission bis zum 31. März jedes Jahres das Ergebnis der Bewertung mit. Diese werden auf der Website der Agentur (www.era.europa.eu) veröffentlicht (z.B. Assesment of achievement of safety tragets - 2021).

Berechnungsmethode

Gewichtete Gesamtzahl der schwerwiegenden Personenschäden im Berichtsjahr bezogen auf die Gesamtzahl der Zugkilometer pro Jahr