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KENNZAHL

Jährliches Investitionsvolumen KIG 2020

Summe des jährlichen Investitionsvolumens auf der Grundlage des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020

2023
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Durch das Kommunalinvestitionsgesetz 2020, KIG 2020, BGBl. I Nr. 56/2020 und BGBl. I Nr. 140/2021, wird vom Bund insgesamt 1,0 Mrd. Euro für kommunale Investitionsprogramme in den Gemeinden im Sinne der Regionalität bereitgestellt (§§ 1 und 2 Abs. 1 KIG 2020). Der Antragszeitraum war vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2022, somit wurden im Jahr 2023 nur noch die Auszahlungen von Anträgen des Vorjahres getätigt. Im Evaluierungszeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023 wurden 412 Projekte bezuschusst und dabei 18,1 Mio. Euro an die Gemeinden ausbezahlt; dadurch wurden Investitionen von mehr als 88,2 Mio. Euro unterstützt (Bruttodarstellung ohne Berücksichtigung von Rückzahlungen). Das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 war eine kurzfristige COVID-19 Unterstützungsmaßnahmen für die Gemeinden und ist abgeschlossen.


Quelle

Monatlicher Bericht der Buchhaltungsagentur des Bundes

Berechnungsmethode

Berechnung der Summe des jährlichen Investitionsvolumens auf Basis der ausbezahlten Zweckzuschüsse