Die geringe absolute Steigerung der Anzahl der elektronischen Gründungen im Vergleich zum Jahr 2019 lässt sich vor allem darauf zurückführen, dass 2020 kaum öffentlichkeitswirksame Marketingaktivitäten unternommen werden konnten und dadurch die Bekanntheit dieses Service nur wenig gesteigert werden konnte. Darüber hinaus wurden wichtige Maßnahmen zur Stabilität und Benutzerfreundlichkeit des Services erst am Ende des Jahres 2020 umgesetzt.
Eine weitere positive Entwicklung der Kennzahl ist mit der Möglichkeit der elektronischen Gründung in Vertretung neben Notaren auch für Wirtschaftstreuhänder und Rechtsanwälte zu erwarten.
Eine zusätzliche Steigerung wird aufgrund der geplanten Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich erwartet.
Da die elektronische Gründung erst seit dem Jahr 2018 möglich ist, gibt es davor keine Istwerte.
Quelle
Statistikauswertung der Anwendung Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) der Meldeablage
Berechnungsmethode
Messen der elektronisch gegründeten Unternehmen