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KENNZAHL

Pensionsantrittsalter der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten - Gesamt

2021
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Istzustand 2021: 62,78 Jahre (gesamt); 63,38 Jahre (weiblich); 62,67 Jahre (männlich). Das Pensionsantrittsalter der Beamtinnen und Beamten im Bundesdienst ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Jahre gesunken. Das Sinken ist auf zwei Gründe zurückzuführen: einerseits ist im Jahr 2020 das Pensionsantrittsalter um 0,5 Jahre angestiegen. Der überwiegende Teil dieses Anstieges war durch den Rückgang der Dienstunfähigkeitspensionierungen erklärbar. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben im Jahr 2020 zu Verzögerungen geführt, sodass in den Folgejahren ein Nachholeffekt vermutet wurde. Dieser Nachholeffekt ist nun eingetreten und zeigt sich im Anstieg der Dienstunfähigkeitspensionierungen. Andererseits sind die Neupensionierungen im Exekutivdienst, jener Berufsgruppe mit dem niedrigsten Pensionsantrittsalter, am höchsten angewachsen. Da der Anteil des Exekutivdienstes annähernd ein Viertel aller Pensionierungen ausmacht, wirkt sich der Anstieg in der Gesamtbetrachtung aus.

Im Vergleich zum Bundesdienst beträgt das Pensionsantrittsalter im ASVG-Bereich 60,9 Jahre (2021; Quelle: Dachverband der Sozialversicherungsträger).


Quelle

BMKÖS, Publikation "Monitoring der Beamtenpensionen“

Berechnungsmethode

Ermittlung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters basierend auf Daten zu Pensionistinnen und Pensionisten aus dem bundesinternen Managementinformationssystem (MIS)