KENNZAHL
Rasche Erledigung der Unterstützungsansuchen im Rahmen der Familienhospizkarenz
Rasche Erledigung der Unterstützungsansuchen im Rahmen der Familienhospizkarenz
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Rasche Erledigung der Unterstützungsansuchen im Rahmen der Familienhospizkarenz
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Aufgrund der Einführung des Pflegekarenzgeldes per 1.1.2014 muss mit der Entscheidungen über eine allfällige Zuwendung auf die Entscheidung des Sozialministeriumservice (SMS) gewartet werden. Deshalb werden ergänzende Unterlagen erst ab diesem Zeitpunkt angefordert, um Antragsteller nicht unnötig zu belasten. Gleichzeitig sinkt der Zeitdruck für Hospizkarenznehmer/innen, wenn bereits eine Basisleistung vom SMS gewährt wurde, sodass die Nachreichung von erforderlichen Einkommensbelegen von Haushaltsangehörigen idR einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt als vor der Einführung des Pflegekarenzgeldes. Einige Tage Verzögerung (im Schnitt eine Woche) sind bereits durch die SAP-Abwicklung zur Kreditorenerrichtung seit 2013 zu verzeichnen. Die bisherige Größenordnung des Wirkungszieles wird deshalb auch in künftigen Jahren kaum erreicht werden können und wäre daher an die neuen Gegebnheiten anzupassen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es sich um Kalendertage handelt und somit eine Erledigungsdauer inklusive Bearbeitungszeit im SMS, Postlauf für Anforderung und Vorlage von Ergänzungen darin enthalten ist. Nach Vollständigkeit der erforderlichen Informationen erfolgt die Entscheidung idR innerhalb von 1-2 Werktagen !
Quelle
Statistik des BMFJ
Berechnungsmethode
Erledigungsdauer der Unterstützungsansuchen