Auf Grund des bereits sehr hohen Niveaus ist künftig von geringen Steigerungen auszugehen.
Quelle
Plausibilisierte Daten auf Grundlage der Abfallbilanzen gemäß § 21 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 und dem Elektronischen Datenmanagement EDM
Berechnungsmethode
Summe der verwerteten Massen von Altstoffen (Altpapier, -pappe, -karton, Altglas, Altmetalle-Verpackungen, Altmetalle-Schrott, Altkunststoffe, Altholz-Verpackungen und sperriges Altholz, Alttextilien, biogene Abfälle, Elektro- und Elektronik-Altgeräte) dividiert durch die Summe der Masse der getrennt erfassten Altstoffe