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KENNZAHL

Steuerungsrelevanz Wirkungsorientierung

2020
Kennzahl überwiegend erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die gegenständliche – für den Bundesvoranschlag 2018 erstmals erhobene – Kennzahl stellt einen Indikator für die Qualitätsentwicklung der Wirkangaben in den Bundesvoranschlägen dar. Die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle im BMKÖS prüft die Wirkangaben der Ressorts und obersten Organe auf ihre Übereinstimmung mit den im Bundeshaushaltsgesetz festgelegten Qualitätskriterien (beispielsweise Überprüfbarkeit, inhaltliche Konsistenz etc.) und spricht bei Abweichungen entsprechende Empfehlungen aus – somit lässt die Kennzahl auch Rückschlüsse auf die Treffsicherheit sowie die Akzeptanz dieser Empfehlungen zu. Zumal die Ressorts und obersten Organe Empfehlungen mittels schriftlicher Begründung auch ablehnen können, stellen die erreichten 47 % einen akzeptablen Wert dar. Von 202 ausgesprochenen – für die gegenständliche Kennzahl relevanten – Empfehlungen wurden 95 umgesetzt bzw. deren Umsetzung in Folgejahren zugesagt. Die lediglich überwiegende Zielerreichung ergibt sich insbesondere daraus, als dass der Zielwert der Kennzahl gegenüber dem Jahr 2019 um 10 Prozentpunkte angehoben wurde. Dass die gegenständliche Kennzahl gewissen Schwankungsbreiten unterliegt, zeigt sich auch an dem bereits vorliegenden Wert für das Jahr 2021; hier beträgt der Umsetzungsgrad 51 %. Bedingt durch die Neukonzeption der Kennzahlenarchitektur bei den Wirkungszielen der UG 17 wird diese Kennzahl beginnend mit dem Bundesvoranschlag 2021 im Globalbudget 17.01 ausgewiesen.


Quelle

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

Berechnungsmethode

Anteil der im Rahmen der Qualitätssicherung gem. § 4 Abs. 1 der Wirkungscontrollingverordnung ausgesprochenen Empfehlungen des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend die inhaltliche Konsistenz und Überprüfbarkeit der Wirkangaben der Haushaltsleitenden Organe (HHLO) in Bundesvoranschlägen, welche durch die HHLO umgesetzt / teilweise umgesetzt / in folgenden Bundesvoranschlägen umgesetzt werden, an der Gesamtanzahl der Empfehlungen in diesen beiden Kategorien.