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KENNZAHL

(Teilweise) Umgesetzte bzw. zugesagte Empfehlungen – Follow-up-Überprüfungen

2020
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

In einem zweiten Schritt überzeugt sich der Rechnungshof bei den überprüften Stellen vor Ort im Rahmen von „Follow-up-Überprüfungen“ von der Umsetzung ausgewählter Empfehlungen. Die Follow-up-Überprüfungen sind für den Rechnungshof sehr wichtig, verstärkt er doch – durch das nochmalige Verfolgen seiner Empfehlungen – seine Wirkung. Zur Erreichung des Wirkungsindikators ist der Rechnungshof auf das Handeln der überprüften Stellen angewiesen, weil diesen die Umsetzung der Empfehlungen obliegt. Im Rahmen von 14 Follow-up-Überprüfungen beurteilte der Rechnungshof im Jahr 2020 die Umsetzung von insgesamt 186 Empfehlungen selbst und kam dabei auf einen Wirkungsgrad von 75 %. Somit konnte der Rechnungshof – wie in den Vorjahren – seinen ambitionierten Zielwert nicht erreichen. Nähere Informationen zu den Ergebnissen finden sich unter https://www.rechnungshof.gv.at/.


Quelle

Rechnungshof

Berechnungsmethode

Anteil der (teilweise) umgesetzten bzw. zugesagten Empfehlungen an den gesamten Empfehlungen, die im Rahmen einer Follow-up-Überprüfung durch den Rechnungshof überprüft wurden