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KENNZAHL

Tiergesundheitsstatus Österreichs

Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Im Rahmen des neuen Tiergesundheitsrechts wurden anerkannte Freiheiten z. T. neu zusammengefasst, z. T. wurden neue Freiheiten vergeben. Anstelle der Freiheit der Rinder von Abortus Bang und der kleinen Wiederkäuer von Brucella melitensis wird nur noch die Freiheit von Brucellose pauschal vergeben. Andererseits wurde die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) als neue Krankheit mit Freiheitsstatus beim Rindfestgelegt. Österreich besitzt derzeit die Freiheit von IBR, Leukose, Brucellose, Tbc, BVD und Aujeszky (d. h. nach wie vor 6). Zusätzlich wurde die Freiheit von Tollwut und Blauzungenkrankheit (BTV) verliehen. Da das Auftreten von Krankheiten bei Wildtieren (Tollwut) und insektenübertragenen Krankheiten (BTV) kein Indikativ für die Funktion des Veterinärsystems sind, wurde die Freiheit von diesen Krankheiten nicht berücksichtigt. Zielzustand bleibt daher die Freiheit von 5 der 6 oben angeführten Krankheiten: IBR, Brucellose, Leukose, Tbc und BVD beim Rind bzw. bei Brucellose auch beim kleinen Wiederkäuer sowie Aujeszky beim Schwein.


Quelle

Veterinärjahresbericht: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/publikationen/Vetjahresbericht.html

Berechnungsmethode

Durch die EU anerkannte Freiheit oder Zusatzgarantie für Tierkrankheiten