Die ursprünglich vorgesehenen 9 Formulare haben sich auf 27 Formulare (in 16 Sprachen übersetzen zu lassen) erhöht. Da inzwischen die Überarbeitung von Formblättern auf Grund des Inkrafttretens der im StPRÄG I 2016 bzw. im StPRÄG II 2016 enthaltenen Bestimmungen zur Umsetzung der RL Rechtsbeistand bzw. RL Opferschutz notwendig war, mussten diese erneut übersetzt werden. Die Übersetzung der Formulare und Informationsblätter im Strafprozess in die gängigsten Fremdsprachen schreitet jedoch trotzdem überplanmäßig voran.
Berechnungsmethode
Anteil der übersetzten Formulare und Informationsblätter für den Strafprozess in den gängigsten Fremdsprachen an der Gesamtanzahl der geplanten Übersetzungen