Die ursprünglich verfolgte Maßnahme und ihre (formal daher nicht erreichte) Kennzahl wurde einer Überarbeitung unterzogen:
Neben dem unverändert aufrechten Ziel einer Übersetzung der wichtigsten Formulare und Informationsblätter in gängige Fremdsprachen auch für den zivilprozessualen Bereich wurde mit der Universität Innsbruck, Institut für Sprachen und Literaturen, Einvernehmen über eine sprachwissenschaftliche Begleitung bei der inhaltlichen Gestaltung von (auch deutschsprachigen) Formularen und häufig wiederkehrenden Textbausteinen im Hinblick auf eine Verbesserung deren Verständlichkeit und leichtere Fassbarkeit für die Adressaten über alle Bevölkerungs- bzw. Bildungsschichten hinweg erzielt. Weiter sollen wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Verständlichkeitsforschung in Form theoretischer Inputs und praktischer Beispiele in einen „Leitfaden“ für die Aus- und Fortbildung der Justizbediensteten einfließen und damit mittel- bis langfristig auch zu einer besseren Verständlichkeit von Protokolls- und Entscheidungstexten beitragen.
Berechnungsmethode
Produkt der übersetzten Formulare und Informationsblätter für den Zivilprozess und den angebotenen Fremdsprachen