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KENNZAHL

Umgesetzte bzw. teilweise umgesetzte Empfehlungen auf Basis von Follow-up-Überprüfungen

Umgesetzte bzw. teilweise umgesetzte Empfehlungen auf Basis von Follow-up-Überprüfungen (2-3 Jahre nach Berichtsveröffentlichung)

2018
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Der 2018 im Rahmen der Wirkungsangaben neu dargestellte Indikator basiert auf den vom Rechnungshof durchgeführten Follow-up-Überprüfungen, bei denen er ausgewählte Empfehlungen einiger Gebarungsüberprüfungen nochmals auf ihren Umsetzungsstand vor Ort überprüft. Der hier angegebene, im Vergleich zur Nachfrage bei den überprüften Stellen höhere Zielwert, zeigte die Erwartungshaltung des Rechnungshofes, dass in einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren nach Berichtsveröffentlichung 85 % seiner Empfehlungen umgesetzt werden sollten. Während im Jahr 2017 noch rd. 82 % der ausgewählten Empfehlungen von den überprüften Stellen umgesetzt worden sind, lag der Wert im Jahr 2018 bei rd. 76 %. Der Rechnungshof verfolgt dennoch weiterhin seine Ambition, dass mittelfristig 85 % seiner Empfehlungen umgesetzt werden.


Quelle

Rechnungshof

Berechnungsmethode

Anteil der umgesetzten bzw. teilweise umgesetzten Empfehlungen an den gesamten Empfehlungen, die im Rahmen einer Follow-up-Prüfung durch den Rechnungshof überprüft wurden