KENNZAHL
Verhältnis der Auslastung zw. Justizanstalten und Psychiatrischen Krankenhäusern bei der Unterbringung zurechnungsunfähiger Rechtsbrecher
Verhältnis der Auslastung zwischen Justizanstalten und Psychiatrischen Krankenhäusern bei der Unterbringung zurechnungsunfähiger Rechtsbrecher gem. §§ 21 Abs. 1 StGB und 431 StPO
Kennzahl gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2026 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2027 verfügbar sein.
Zugeordnetes Wirkungsziel
Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Grafik
Tabelle