Der als Maßstab für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden dienende Indikator der rechtskräftigen Verurteilungen Österreichs beim EGMR (2016: 2, 2017: 9) im Verhältnis zu den im selben Jahr in der Justiz angefallenen gerichtlichen Verfahren (fortgesetzt leicht rückgängig) bezieht sich auf eine geringe Zahl an Verurteilungen und unterliegt daher natürlichen Schwankungen. Der Zielzustand konnte daher im Jahr 2017 nur knapp nicht erreicht werden. Dies sollte sich jedoch um eine singuläre Abweichung handeln. Die Prognose zu dieser Kennzahl ist daher fortgesetzt positiv.
Quelle
ECHR, Bundesministerium für Justiz, Verfahrensautomation Justiz (VJ)
Berechnungsmethode
Zählung der jährlichen rechtskräftigen Verurteilungen beim EGMR geteilt durch jährlichen innerstaatlichen Gesamtanfall im Justizressort