KENNZAHL
Vollelektronische Einbringung von Anfragen und Anliegen
Vollelektronische Einbringung von Anfragen und Anliegen
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Vollelektronische Einbringung von Anfragen und Anliegen
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Im Berichtsjahr 2017 sind im Verfassungsgerichtshof 95 % der Anfragen und Anliegen vollelektronisch eingebracht worden. Ziel ist die Einbringung aller Anfragen und Anliegen in vollelektronischer Form. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerservice sind angewiesen, verstärkt darauf hinzuwirken, dass Anfragen und Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern an den Verfassungsgerichtshof auf elektronischem Weg eingebracht werden. Auch die Landesverwaltungsgerichte werden laufend ersucht und motiviert, den Aktentransfer und sonstige Kontaktnahmen mit dem Verfassungsgerichtshof elektronisch abzuwickeln. Den Landesverwaltungsgerichten wird seitens des Verfassungsgerichtshofes auch angeboten, sie bei allfälligen technischen Problemen im Zusammenhang mit der Einbringung zu unterstützen.
Quelle
VfGH/interne Aufzeichnungen der Protokollabteilung und des Bürgerservice
Berechnungsmethode
Anzahl der auf elektronischem Weg an den Verfassungsgerichtshof herangetragenen Anfragen und Anliegen