KENNZAHL
Vollelektronische interne Aktenbearbeitung
Vollelektronische interne Aktenbearbeitung
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Tabelle
Vollelektronische interne Aktenbearbeitung
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Am 8. April 2013 erfolgte die Produktivsetzung des „ELAK Gericht“, eines elektronischen Aktenführungssystems, mit dem der Verfassungsgerichtshof – an Stelle der bisher in Papierform geführten Akten – auf eine elektronische Aktenführung umgestiegen ist. Im Verfassungsgerichtshof sind im Berichtsjahr 98 % der eingelangten Beschwerden über den elektronischen Akt bearbeitet worden. Ziel ist es, alle einlangenden Beschwerden über den elektronischen Akt bearbeiten zu können.
Quelle
VfGH/Prozessauswertung aus dem Elektronischen Akt Gericht – ELAK Gericht
Berechnungsmethode
Anzahl der im Kalenderjahr über den elektronischen Akt bearbeiteten Bechwerden durch die Gesamtanzahl an eingelangten Beschwerden