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KENNZAHL

Zugriffszahlen auf Dokumente der Anwendung „Bundesrecht konsolidiert“ im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

Zugriffszahlen auf Dokumente der Anwendung „Bundesrecht konsolidiert“ im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

2020
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Anzahl der Zugriffe auf die Anwendung „Bundesrecht konsolidiert“ im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) betrug genau genommen im Jahr 2020 2.891.123.742. Infolge der automatischen Rundung im Reportingtool fällt der oben angeführte Istzustand geringer aus als er tatsächlich ist. Somit wurde auch im Jahr 2020 der Zielzustand übertroffen. Das hohe Niveau an Zugriffen lässt darauf schließen, dass die in sehr kurzer Zeit vom Bundeskanzleramt aktualisierten Inhalte dieser Anwendung für die BürgerInnen von hohem Nutzen sind. Im Jahr 2020 betrug die Einpflegedauer konsolidierter Bundesrechtstexte (Bundesgesetze und Verordnungen) durchschnittlich 4,04 Tage.


Quelle

Auswertung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

Berechnungsmethode

Zählung der Zugriffe auf Dokumente aus der Anwendung RIS (Bundesrecht konsolidierte Fassung)