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KENNZAHL

Zugriffszahlen auf Dokumente im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

2018
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Anzahl der Zugriffe auf die Anwendung RIS betrug im Jahr 2018 genau genommen 2.117.772.323. Infolge einer automatischen Rundung auf 10.000er-Stellen im elektronischen Reporting-Tool fällt der oben genannte Ist-Zustand niedriger aus als er tatsächlich ist. Wie bereits im Erläuterungsfeld zur Kennzahl 10.2.5 im Bundesvoranschlag 2018 angeführt, ist nach einer Periode des kontinuierlichen Anstiegs bei den Zugriffszahlen im Jahr 2017 davon ausgegangen worden, dass ein Plafond für die Zugriffszahlen erreicht worden sei. Dennoch konnte nicht nur – wie in den Erläuterungen zum Bundesvoranschlag 2018 ausgeführt – das hohe Niveau an Zugriffszahlen gehalten werden, sondern darüber hinaus abermals ein leichter Anstieg der Zugriffszahlen erzielt werden. Ein Erklärungsansatz für die hohen Zugriffszahlen im Jahr 2018 ergibt sich aus dem 2. Bundesrechtsbereinigungsgesetz. Vor Erlassung dieses Gesetzes wurde von allen Ressorts der komplette Rechtsbestand bis 31.12.1999 überprüft. In den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen insgesamt rund 5.000 Rechtsvorschriften. Von diesen rund 5.000 Rechtsvorschriften wurden rund 2.450 Rechtsvorschriften außer Kraft gesetzt. Neben der generell stetig ansteigenden Nachfrage nach elektronisch verfügbarer Rechtsinformation hat möglicherweise auch dieses Regelungsvorhaben zu einer höheren Abfragefrequenz im RIS geführt.


Quelle

Auswertung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

Berechnungsmethode

Zählung der Zugriffe auf Dokumente aus der Anwendung RIS (Bundesrecht konsolidierte Fassung)