MASSNAHME
(1) Besuchsbegleitung für armutsgefährdete besuchsberechtigte Personen. (2) Sozialhilfe-Grundsatzgesetz; Sozialhilfestatistik
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: (1) Betreuungsquotient, Betreuungsintensität, Betreuungsintensität Härtefälle
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Betreuungsquotient: 100%; Betreuungsintensität: 17,67 Stunden; Betreuungsintensität Härtefälle: 35,30 Stunden (Anmerkung: Seit 2010 wird die Förderung der Besuchsbegleitung nach einem sozialen Kriterium gewährt. Zielsetzung ist, dass eine möglichst hohe Anzahl armutsgefährdeter besuchsberechtigter Elternteile und ihre nicht im selben Haushalt lebenden Kinder kostenlose Besuchsbegleitung in Anspruch nehmen können. Die kostenlose Inanspruchnahme der Besuchsbegleitung ist seit 2011 an eine Einkommensgrenze auf Grundlage der Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC gebunden.)
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Betreuungsquotient: 100%; Betreuungsintensität: ≤ 40 Stunden; Betreuungsintensität Härtefälle: ≤ 80 Stunden
Meilenstein: (2) 9 Ausführungsgesetze
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
04.08.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Mit 1.6.2019 ist das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (BGBl. I Nr. 41/2019) in Kraft getreten. Die Bundesländer Niederösterreich und Oberösterreich sind ihren Verpflichtungen zur Erlassung eines Ausführungsgesetzes rechtzeitig mit 1.1.2020 nachgekommen. Seit 1.7.2021 liegen in vier weiteren Bundesländern (Kärnten, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg) entsprechende Ausführungsgesetze vor. In den Bundesländern Wien, Burgenland und Tirol ist die Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes (SH-GG) noch offen, wobei das SH-GG in Wien in bestimmten Teilen umgesetzt wurde. Seit dem Inkrafttreten des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes werden die Umsetzungsprozesse in den Ländern von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Die COVID-19 Pandemie hat in den Jahren 2020 und 2021 maßgebend dazu beigetragen, dass das Fortschreiten dieser Prozesse auf Länderebene gehemmt bzw. erschwert wurde. Auch im Jahr 2022 wird die fortdauernde COVID-19-Pandemie die Dynamik des Umsetzungsprozesses beeinflussen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
9 Ausführungsgesetze der Bundesländer liegen vor.
Meilenstein: (2) Sozialhilfestatistik
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
04.08.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Per 1.6.2019 ist das Sozialhilfe-Statistikgesetz (BGBl. I Nr. 41/2019) in Kraft getreten. Es sieht monatliche Datenlieferungen durch die Bundesländer vor. Datenlieferungen auf Basis des Sozialhilfe-Statistikgesetzes können erst übermittelt werden, sobald im jeweiligen Bundesland ein Ausführungsgesetz für das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz in Kraft ist. Dies war mit Stand Mai 2022 in sechs Bundesländern der Fall, von denen fünf bereits Datenlieferungen in guter Qualität sicherstellen konnten. Ein Bundesland lieferte noch keine Daten nach dem Sozialhilfe-Statistikgesetz, obwohl es bereits ein Ausführungsgesetz in Kraft hatte. Der im Gesetz vorgesehene Detailgrad der Daten (Einzeldaten, monatliche Lieferung, …) hat in einigen Bundesländern weitreichende technische Umstellungen erforderlich gemacht, weshalb es zu Verzögerungen kam.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Die Bundesländer haben die Datenlieferungen zur Sozialhilfe-Statistik monatlich durchgeführt.