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MASSNAHME

(1) Know-how-Transfer im Bereich Armutsbekämpfung und Gesundheitsprävention (2) Maßnahmen zur Armutsvermeidung; sozialpol. Wissenstransfer

2023
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: (1) Projekte und Vorhaben

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

04.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

2015 haben die Vereinten Nationen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit ihren 17 globalen Nachhaltigkeitszielen (Sunstainable Development Goals, SDGs) verabschiedet, die der Beseitigung von Armut und der Förderung der nachhaltigen Entwicklung dienen. Im Regierungsprogramm 2020 - 2024 hat sich die Bundesregierung im Bereich Entwicklungszusammenarbeit zur stärkeren Hilfe vor Ort verpflichtet.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Es wurden 8 Projekte und Vorhaben im internationalen Kontext zum Know-how-Transfer im Bereich Armutsbekämpfung und Gesundheitsprävention umgesetzt.

Meilenstein: (2) unterstützte Personen im Zusammenhang mit § 5b COVID 19-Gesetz-Armut bzw. § 2 LWA-G

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

04.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID 19-Gesetz-Armut) sieht in § 5b Projekte zur COVID-19 bedingten Delogierungsprävention und Wohnungssicherung vor, mit dem Mieter:innen, die von Wohnungsverlust bedroht sind, unterstützt werden. Ebenso sieht das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA-G) Unterstützungsleistungen zur Wohnungssicherung sowie zur Energiesicherung vor.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

2.500 Personen haben eine Unterstützung gem. § 5b COVID 19-Gesetz-Armut bzw. § 2 LWA-G erhalten.

Meilenstein: (2) Veranstaltungen und Evaluierung

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Es wurden 4 Veranstaltungen durchgeführt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen wurden die Veranstaltungen digital abgehalten.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Mindestens 4 Veranstaltungen wurden durchgeführt und niederschwellige Informationsangebote zu sozial- u. armutspolitischen Themen bereitgestellt und evaluiert.