MASSNAHME
(1) Sicherstellung der Rechtmäßigkeit und Effektivität der Schlichtungsstellen. (2) Monitoring und Novellierung des VZKG
(1) Sicherstellung der Rechtmäßigkeit und Effektivität der Schlichtungsstellen. (2) Monitoring und Novellierung des Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG).
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: (1) Alternative Streitbeilegungsgesetz (AStG) in Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
Die Studie wurde fristgerecht fertiggestellt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2.10.2019
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Europäische Kommission legte auf Basis der Berichte der Mitgliedstaaten einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie vor.
Zielzustand (Datum)
31. Mai 2020
Zielzustand (Beschreibung)
Das BMSGPK hat eine Studie bei der Verbraucherschlichtung Austria in Auftrag gegeben, um Verbesserungspotential zu prüfen (Abgabetermin). (Anmerkung: BMSGPK hat als zuständige Behörde das Funktionieren und die Tätigkeit der Schlichtungsstellen zu überprüfen und Verbesserungspotential zu erheben.)
Erläuterung der Entwicklung
Die Studie ergab folgende Verbesserungspotentiale: Steigerung des Bekanntheitsgrades in den Bundesländern, Einbeziehung von Sachverständigen und Forcierung der Informationen durch Unternehmen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: (2) Bekanntheitsgrad des Basiskontos
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
Der Bekanntheitsgrad des Basiskontos konnte nicht erhöht werden.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2019
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der Bekanntheitsgrad des Basiskontos in der Bevölkerung ist nur durchschnittlich.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2020
Zielzustand (Beschreibung)
Der Bekanntheitsgrades des Basiskontos konnte durch Informationsmaßnahmen (Informationsveranstaltungen und Medienarbeit) erhöht werden.
Erläuterung der Entwicklung
Die geplante Bewerbungskampagne für das Basiskonto konnte bedingt durch die COVID-19-Pandemie 2020 nicht durchgeführt werden. Diese konnte allerdings bereits in den ersten Monaten des Jahres 2021 nachgeholt werden. Durchgeführte Maßnahmen: Informationen auf der Website www.konsumentenfragen.at wurden ausgeweitet und ein Link auf die Startseite gestellt; alle Pensionsempfänger/innen, die sich ihre Pension mit der Post zustellen lassen (ca. 48.000 Personen), wurden von der Existenz eines Basiskontos informiert und konnten sich über einen Link Informationen zu den Voraussetzungen und den Bedingungen abholen; es erfolgten Schaltungen in einschlägigen Medien und es gab einen Schwerpunkttag auf Radio NÖ; AMS-Kund/innen, die sich ihre Transferleistungen per Post auszahlen lassen (ca. 24.000) wurde ein Informationsblatt über die Vorteile des Basiskontos gesendet.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht