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MASSNAHME

(1) Sicherstellung der Rechtmäßigkeit und Effektivität der Schlichtungsstellen. (2) Monitoring und Novellierung des VZKG

2021
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: (2) Anzahl der in Österreich jährlich neu abgeschlossenen Basiskonten

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

4.809

Anzahl

Zielzustand

6.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Durch Informationsmaßnahmen konnte der Bekanntheitsgrad erhöht werden. Die Anzahl der neu abgeschlossenen Verträge über Basiskonten ist im Jahr 2021 auf 4.809 gestiegen ist. Das ist zwar weniger als die geplanten .6000 Abschlüsse, aber die zweithöchste Zahl der Neuabschlüsse seit der Einführung 2016 (nur 2017 mehr Abschlüsse).

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

3.545


Quelle

Bericht der Finanzmarktaufsicht

Berechnungsmethode

(4809- 6000):(6000-3323)x100=- 44; 100 minus 44 ergibt eine Quote von 56%

Meilenstein: (1) Alternative Streitbeilegungsgesetz (AStG) in Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Pandemiebedingt konnten diese Maßnahmen nicht wie geplant umgesetzt werden.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

1.4.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die vom BMSGPK in Auftrag gegebene Studie wurde fertiggestellt und zeigt, dass die Bekanntheit der Verbraucherschlichtung Austria stetig im Steigen ist, aber noch weiter ausgebaut werden muss.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Die Information an die Konsumenten/innen durch die Unternehmen zu ihrer verpflichtenden Mitwirkung bei der alternativen Streitbeilegung wurde ausgebaut.

Erläuterung der Entwicklung

Im Fördervertrag des BMSGPK mit der Verbraucherschlichtung Austria (VSA) für 2020-2023 wurde unter anderem festgehalten, dass seitens der VSA Maßnahmen zu setzen sind, die die Bekanntheit der Schlichtungsstelle und deren Akzeptanz durch die Verbraucher:innen und Unternehmer:innen fördern. Pandemiebedingt konnten diese Maßnahmen nicht wie geplant umgesetzt werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht

Meilenstein: (2) Bekanntheitsgrad des Basiskontos

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Durch Informationsmaßnahmen (Informationsveranstaltungen und Medienarbeit) konnte der Bekanntheitsgrad des Basiskontos erhöht werden.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

7.8.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der Bekanntheitsgrad des Basiskontos in der Bevölkerung ist auszubauen. Für das vierte Quartal 2020 sind zielgerichtete Informationsmaßnahmen bei den einschlägigen Stakeholdern geplant.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Der Bekanntheitsgrades des Basiskontos konnte durch zielgerichtete Informationsmaßnahmen (Informationsveranstaltungen und Medienarbeit) weiter erhöht werden.

Erläuterung der Entwicklung

Die Anzahl der neu abgeschlossenen Verträge über Basiskonten im Jahr 2021 ist dadurch von 3.323 auf 4.809 gestiegen ist. Das ist die zweithöchste Zahl der Neuabschlüsse seit der Einführung 2016 (nur 2017 mehr Abschlüsse).

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise