MASSNAHME
Abbau negativer Erwerbsanreize und Stärkung und Beibehaltung positiver Erwerbsanreize im Steuerrecht
Abbau negativer Erwerbsanreize und Stärkung und Beibehaltung positiver Erwerbsanreize im Steuerrecht
Massnahme nicht erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Förderung der Erwerbstätigkeit durch das Steuerrecht
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
Der Anstieg der Abgabenquote im Jahr 2024 von 43,5% auf 44,9% ist besonders auf die deutlich höheren Löhne und die damit angestiegenen Einnahmen aus der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen bei gleichzeitig schwacher gesamtwirtschaftlicher Entwicklung zurückzuführen. Die Abgeltung der kalten Progression und der letzte Schritt der Ökosozialen Steuerreform (Senkung Körperschaftsteuer, Senkung Einkommensteuer) konnten diesen Anstieg teilweise kompensieren. (Quelle: https://www.statistik.at/statistiken/volkswirtschaft-und-oeffentliche-finanzen/oeffentliche-finanzen/oeffentliche-finanzen/steuereinnahmen)
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Bundesregierung bekennt sich zur weiteren Absenkung der gesamten Steuer- und Abgabenquote
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Die Steuer- und Abgabenquote wurde weiter gesenkt
Erläuterung der Entwicklung
Die Steuer- und Abgabenquote ist in hohem Maße abhängig von Konjunktur und Arbeitsmarkt und wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Dies betrifft bspw. die Umsatzsteuer, welche aufgrund volatiler privater Konsumverhaltensmuster Schwankungen unterworfen ist oder die Körperschaftsteuer und veranlagte Einkommensteuer, die jeweils ein Abbild von Unternehmensgewinnen bzw. auch vermieterischer Tätigkeit darstellen. Zielsetzungen wie die Senkung der Abgabenquote sind insofern stets vor diesem Hintergrund zu betrachten.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht