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MASSNAHME

Abbau negativer Erwerbsanreize und Stärkung und Beibehaltung positiver Erwerbsanreize im Steuerrecht

Abbau negativer Erwerbsanreize und Stärkung und Beibehaltung positiver Erwerbsanreize im Steuerrecht

2026
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2026 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2027 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Förderung der Erwerbstätigkeit durch das Steuerrecht

Details zum Meilenstein

2026

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2024

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Steuerquote wurde laut dem Bericht „Taxing Wages 2024“ im Jahr 2023 gesenkt

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2026

Zielzustand (Beschreibung)

Die Steuerquote soll trotz Konsolidierungserfordernissen weiter stabilisiert werden