MASSNAHME
Abbau von Sprachbarrieren durch verständliche Formulare und Gerichtsentscheidungen
Abbau von Sprachbarrieren durch verständliche – auch fremdsprachige – Formulare und Gerichtsentscheidungen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Übersetzung der wichtigsten Formulare und Informationsblätter im Strafprozess in die gängigsten Fremdsprachen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
477Anzahl
Zielzustand
300Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die ursprünglich vorgesehenen 9 Formulare haben sich auf 45 Formulare erhöht, sodass im Jahr 2017 insgesamt 477 Formulare in die wichtigsten Sprachen übersetzt wurden (s. Kennzahl 13.2.2).
Die Übersetzung der Formulare und Informationsblätter im Strafprozess in die gängigsten Fremdsprachen schreitet stetig voran.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2013
Ausgangspunkt der Planung
73
Quelle
BMJ
Berechnungsmethode
Produkt der übersetzten Formulare und Informationsblätter für den Strafprozess und den angebotenen Fremdsprachen.
Kennzahl: Übersetzung der wichtigsten Formulare und Informationsblätter im Zivilprozess in die gängigsten Fremdsprachen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
0Anzahl
Zielzustand
10Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die ursprünglich verfolgte Maßnahme und ihre (formal daher nicht erreichte) Kennzahl wurde einer Überarbeitung unterzogen:
Neben dem unverändert aufrechten Ziel einer Übersetzung der wichtigsten Formulare und Informationsblätter in gängige Fremdsprachen auch für den zivilprozessualen Bereich wurde mit der Universität Innsbruck, Institut für Sprachen und Literaturen, Einvernehmen über eine sprachwissenschaftliche Begleitung bei der inhaltlichen Gestaltung von (auch deutschsprachigen) Formularen und häufig wiederkehrenden Textbausteinen im Hinblick auf eine Verbesserung deren Verständlichkeit und leichtere Fassbarkeit für die Adressaten über alle Bevölkerungs- bzw. Bildungsschichten hinweg erzielt. Weiter sollen wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Verständlichkeitsforschung in Form theoretischer Inputs und praktischer Beispiele in einen „Leitfaden“ für die Aus- und Fortbildung der Justizbediensteten einfließen und damit mittel- bis langfristig auch zu einer besseren Verständlichkeit von Protokolls- und Entscheidungstexten beitragen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2014
Ausgangspunkt der Planung
0
Quelle
BMJ
Berechnungsmethode
Zählung