MASSNAHME
Abschluss von Zuschuss- und Verkehrsdiensteverträgen sowie Verträge über das mittelfristige Investitionsprogramm für Privatbahnen
Verträge mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Erbringung von Verkehrsdiensten bzw. mit Infrastrukturbetreibern zur Bereitstellung der Infrastruktur insbesondere Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung der Infrastruktur
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Personen-km
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
11,18Mrd. Personen-km
Zielzustand
10,7Mrd. Personen-km
Erläuterung der Entwicklung
Die Personenkilometer konnten im Vergleich zum Vorjahr um 0,54 % gesteigert werden, langfristig ergibt sich eine erfreuliche Entwicklung. Der Zielwert wurde jedenfalls bei weitem übertroffen und das Ziel überplanmäßig erreicht.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2010
Ausgangspunkt der Planung
10,2
Quelle
ÖBB-PV AG
Berechnungsmethode
Hochrechnung auf Basis von festen Zähltagen unter Berücksichtigung von Sonderterminen wie Feiertage, Ferien etc. bzw. sonstigen Ereignissen wie Wetterkatastrophen, Großereignissen etc. sowie Daten der laufenden manuellen und automatisierten Fahrgastzählung
Meilenstein: Abschluss von Zuschussverträgen gem. § 42 Bundesbahngesetz mit der ÖBB-Infrastruktur AG
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Zuschussverträge gemäß § 42 Bundesbahngesetz für die Rahmenplanperiode 2016-2021 liegen seit 6. Juni 2017 vor.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Mit der ÖBBInfrastruktur AG bestehen sechsjährige Zuschussverträge gemäß § 42 Bundesbahngesetz betreffend die Bereitstellung der Infrastruktur und die Finanzierung der Infrastruktur, die jeweils um ein Jahr zu ergänzen und an den neuen sechsjährigen Vertragszeitraum anzupassen sind.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Mit der ÖBB Infrastruktur AG werden im Jahr 2017 Zuschussverträge gem. § 42 Bundesbahngesetz abgeschlossen, die die Bereitstellung der Infrastruktur und die Finanzierung der Infrastruktur sicherstellen.
Erläuterung der Entwicklung
Die Zuschussverträge gemäß § 42 Bundesbahngesetz für die Rahmenplanperiode 2016-2021 wurden infolge der rund einjährigen Dauer der Einvernehmensherstellung mit dem BMF im Juni 2017 unterzeichnet. Demzufolge entfielen gesonderte Zuschussverträge für die Periode 2017-2022 und es werden die Zuschussverträge für die Periode 2018-2023 erstellt. Die Regierungsvorlage für das entsprechende Vorbelastungsgesetz wurde im März 2018 vom Ministerrat beschlossen und nach Beschlussfassung im Nationalrat und im Bundesrat wurde das Vorbelastungsgesetz am 15. Mai 2018 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 21/2018) kundgemacht.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze