Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Abschluss von Zuschuss- und Verkehrsdiensteverträgen sowie Verträge über das mittelfristige Investitionsprogramm für Privatbahnen

2017
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Personen-km

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

11,18

Mrd. Personen-km

Zielzustand

10,7

Mrd. Personen-km

Erläuterung der Entwicklung

Die Personenkilometer konnten im Vergleich zum Vorjahr um 0,54 % gesteigert werden, langfristig ergibt sich eine erfreuliche Entwicklung. Der Zielwert wurde jedenfalls bei weitem übertroffen und das Ziel überplanmäßig erreicht.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2010

Ausgangspunkt der Planung

10,2


Quelle

ÖBB-PV AG

Berechnungsmethode

Hochrechnung auf Basis von festen Zähltagen unter Berücksichtigung von Sonderterminen wie Feiertage, Ferien etc. bzw. sonstigen Ereignissen wie Wetterkatastrophen, Großereignissen etc. sowie Daten der laufenden manuellen und automatisierten Fahrgastzählung

Meilenstein: Abschluss von Zuschussverträgen gem. § 42 Bundesbahngesetz mit der ÖBB-Infrastruktur AG

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Zuschussverträge gemäß § 42 Bundesbahngesetz für die Rahmenplanperiode 2016-2021 liegen seit 6. Juni 2017 vor.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Mit der ÖBBInfrastruktur AG bestehen sechsjährige Zuschussverträge gemäß § 42 Bundesbahngesetz betreffend die Bereitstellung der Infrastruktur und die Finanzierung der Infrastruktur, die jeweils um ein Jahr zu ergänzen und an den neuen sechsjährigen Vertragszeitraum anzupassen sind.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Mit der ÖBB Infrastruktur AG werden im Jahr 2017 Zuschussverträge gem. § 42 Bundesbahngesetz abgeschlossen, die die Bereitstellung der Infrastruktur und die Finanzierung der Infrastruktur sicherstellen.

Erläuterung der Entwicklung

Die Zuschussverträge gemäß § 42 Bundesbahngesetz für die Rahmenplanperiode 2016-2021 wurden infolge der rund einjährigen Dauer der Einvernehmensherstellung mit dem BMF im Juni 2017 unterzeichnet. Demzufolge entfielen gesonderte Zuschussverträge für die Periode 2017-2022 und es werden die Zuschussverträge für die Periode 2018-2023 erstellt. Die Regierungsvorlage für das entsprechende Vorbelastungsgesetz wurde im März 2018 vom Ministerrat beschlossen und nach Beschlussfassung im Nationalrat und im Bundesrat wurde das Vorbelastungsgesetz am 15. Mai 2018 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 21/2018) kundgemacht.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze