Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Abschluss von Zuschuss- und Verkehrsdiensteverträgen sowie Verträge über das mittelfristige Investitionsprogramm für Privatbahnen

Verträge mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Erbringung von Verkehrsdiensten bzw. mit Infrastrukturbetreibern zur Bereitstellung der Infrastruktur insbesondere Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung der Infrastruktur

2018
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Personen-km

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

11,48

Mrd. Personen-km

Zielzustand

10,7

Mrd. Personen-km

Erläuterung der Entwicklung

Gegenüber dem Vorjahr ergab sich eine Steigerung der Personenkilometer um 2,63%. Die Zuwächse sind auf die Verbesserung der Fahrzeiten aufgrund von Infrastrukturausbaumaßnahmen, auf damit einhergehende Fahrplanoptimierungen und auf den Einsatz von neuen Fahrzeugen zurückzuführen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

11,12


Quelle

ÖBB-PV AG

Berechnungsmethode

Hochrechnung auf Basis von festen Zähltagen unter Berücksichtigung von Sonderterminen wie Feiertage, Ferien etc. bzw. sonstigen Ereignissen wie Wetterkatastrophen, Großereignissen etc. sowie Daten der laufenden manuellen und automatisierten Fahrgastzählung

Meilenstein: Abschluss von Zuschussverträgen gem. § 42 Bundesbahngesetz mit der ÖBB-Infrastruktur AG

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Der Rahmenplan 2018-2023 wurde im März 2018 im Ministerrat beschlossen. Der Abschluss der Zuschussverträge gem. § 42 Bundesbahngesetz für die Rahmenplanperiode 2018-2023 hat sich aufgrund der länger andauernden Einvernehmensherstellung mit dem BMF verzögert und konnte 2018 nicht erfolgen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Mit der ÖBB-Infrastruktur AG bestehen sechsjährige Zuschussverträge gemäß § 42 Bundesbahngesetz betreffend die Bereitstellung der Infrastruktur und die Finanzierung der Infrastruktur, die jeweils um ein Jahr zu ergänzen und an den neuen sechsjährigen Vertragszeitraum anzupassen sind.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Mit der ÖBB Infrastruktur AG werden im Jahr 2018 Zuschussverträge gem. § 42 Bundesbahngesetz abgeschlossen, die die Bereitstellung der Infrastruktur und die Finanzierung der Infrastruktur sicherstellen.

Erläuterung der Entwicklung

Die Einvernehmensherstellung mit dem BMF zu den § 42-Zuschussverträgen für die Rahmenplanperiode 2018-2023 wurde im Juni 2018 begonnen. Dabei bestand das BMF auf einer Überarbeitung der Zuschussverträge unter Beiziehung der Finanzprokuratur des Bundes. Die Überarbeitung der Vertragstexte, die gemeinsam von Finanzprokuratur, BMVIT und BMF erfolgt, ist seit Juli 2018 im Gange.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise