MASSNAHME
Abschluss von Zuschuss- und Verkehrsdiensteverträgen sowie Verträge über das mittelfristige Investitionsprogramm für Privatbahnen
Verträge mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Erbringung von Verkehrsdiensten bzw. mit Infrastrukturbetreibern zur Bereitstellung der Infrastruktur insbesondere Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung der Infrastruktur.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Abschluss von Zuschussverträgen gem. § 42 Bundesbahngesetz mit der ÖBB-Infrastruktur AG
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
Die Zuschussverträge gemäß § 42 Bundesbahngesetz für die Rahmenplanperiode 2018-2023 wurden am 24. März 2020 abgeschlossen. Darüber hinaus wurde im Oktober 2020 der neue Rahmenplan 2021-2026 im Ministerrat beschlossen. Der Abschluss der Zuschussverträge gemäß § 42 Bundesbahngesetz für die Rahmenplanperiode 2021-2026 ist für das Jahr 2021 vorgesehen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Mit der ÖBB-Infrastruktur AG bestehen sechsjährige Zuschussverträge gemäß § 42 Bundesbahngesetz betreffend die Bereitstellung der Infrastruktur und die Finanzierung der Infrastruktur, die jeweils um ein Jahr zu ergänzen und an den neuen sechsjährigen Vertragszeitraum anzupassen sind.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2020
Zielzustand (Beschreibung)
Mit der ÖBB-Infrastruktur AG werden im Jahr 2020 Zuschussverträge gemäß § 42 Bundesbahngesetz abgeschlossen, die die Bereitstellung der Infrastruktur und die Finanzierung der Infrastruktur sicherstellen.
Erläuterung der Entwicklung
Nachdem sich der Abschluss der Zuschussverträge gemäß § 42 Bundesbahngesetz für die Rahmenplanperiode 2018-2023 aufgrund der länger andauernden Einvernehmensherstellung mit dem BMF verzögerte (siehe Evaluierung BVA 2019) wurden die Zuschussverträge gemäß § 42 Bundesbahngesetz für die Rahmenplanperiode 2018-2023 nicht 2019, sondern am 24. März 2020 abgeschlossen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Abschluss von Verkehrsdiensteverträgen mit der ÖBB-PV AG und Privatbahnen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
Eine Systemumstellung mit einer effizienten gemeinsamen Bestellung des Bundes- und Landesangebotes bei den einzelnen Bahnen konnte mit langfristigen Verträgen erreicht werden.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2019
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Derzeitige Verkehrsdiensteverträge mit der ÖBB-PV AG und Privatbahnen (auslaufend)
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2020
Zielzustand (Beschreibung)
Neuabschluss von Verkehrsdiensteverträgen für Privatbahnen
Erläuterung der Entwicklung
Durch eine Harmonisierung des bisherigen dualen Bestellsystems und der (nunmehrigen) Bestellung eines Gesamtsystems im öffentlichen Schienenpersonenverkehr kann sowohl eine Steigerung der Personenkilometer erreicht und damit verbunden eine Qualitätssteigerung und Effizienz für KundInnen im Rahmen der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf der Schiene gewährleistet werden. Durch einen einheitlichen Bestellvorgang zwischen Bund und Ländern sind wiederum ein abgestimmter finanzieller Mitteleinsatz und ein Abbau von Parallelstrukturen im öffentlichen Schienenpersonenverkehr sichergestellt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze