MASSNAHME
Aktualisierung der Daten des Online-Gehaltsrechners
Aktualisierung der Daten des Online-Gehaltsrechners (Gleichstellungsmaßnahme)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Datenaktualisierung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Die Daten des Online-Gehaltsrechners wurden im ersten Quartal 2019 aktualisiert.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.03.2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der Gehaltsrechner wurde zuletzt im ersten Quartal 2016 aktualisiert und soll alle drei Jahre aktualisiert werden.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Sofern die Beauftragung für den Online-Gehaltsrechner budgetär möglich war, ist die Aktualisierung der Daten im ersten Quartal 2019 abgeschlossen.
Erläuterung der Entwicklung
Die Unterschiede in den Stundenlöhnen zeigen, dass das Prinzip der gleichen Entlohnung für gleiche und gleichwertige Arbeit weiter forciert werden muss. Hier setzen Instrumente zur Einkommenstransparenz wichtige Schritte, wie z.B. der Online-Gehaltsrechner. Der Online-Gehaltsrechner (www.gehaltsrechner.gv.at) wurde im Oktober 2011 veröffentlicht. Entwickelt in Zusammenarbeit mit der Statistik Austria ist er Teil des damaligen Pakets zur Stärkung der Einkommenstransparenz, das auch die gesetzliche Einführung der betriebsinternen Einkommensberichte und die verpflichtenden Gehaltsangaben in Stelleninseraten umfasste (§§ 9 und 11aGlBG).
Er wurde im Jahr 2019 von 233.610 Personen genutzt und ist damit ein wichtiges Tool, um Gehälter beim Berufseinstieg, beim Wiedereinstieg oder auch beim Berufswechsel besser einschätzen zu können. Die nächste Datenaktualisierung im Online-Gehaltsrechner ist für 2022 geplant.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze