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MASSNAHME

Allfällige Anpassung von gesetzlichen Maßnahmen im Bereich Pensionsantrittsalter.

2020
Massnahme nicht erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: politische Debatte über allf. Anpassung

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Die Berichterstattung wurde per Gesetz verschoben. Eine darauf aufbauende Debatte konnte nicht stattfinden.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.07.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Es wurde ein interner Evaluierungsbericht erstellt, der der Homepage des BMSGPK entnommen werden kann.

Zielzustand (Datum)

31. März 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Der Bericht der Alterssicherungskommission wird Ende des 1. Quartals 2020 vorliegen. Die politische Debatte über das Ergebnis des Berichts wird Festlegungen über die Umsetzung allfällig erforderlicher Maßnahmen bringen.

Erläuterung der Entwicklung

Mit BGBl. I Nr.45/2021 wurde das Alterssicherungskommissions-Gesetz um den § 14 Abs. 3 erweitert. Daraus ergeht, dass die Alterssicherungskommission bis 30. November 2021 Bericht zu erstatten hat. Danach kann erst die politische Debatte stattfinden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht