MASSNAHME
Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters für Frauen von 60 auf 65.
Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters für Frauen von 60 auf 65 Jahre.
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2026 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2027 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
02.04.2025
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das Bundesverfassungsgesetz 1992 regelt die schrittweise Angleichung der unterschiedlichen Altersgrenzen von weiblichen und männlichen Versicherten für die Inanspruchnahme einer Alterspension. Die Angleichung resultiert ab dem Jahr 2024 in einem höheren Pensionsantrittsalter.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2026
Zielzustand (Beschreibung)
Das Pensionsantrittsalter ist um 0,5 Jahre gestiegen und beträgt 61,5 Jahre (Geburtsdatum: 01.01.1965 bis 30.06.1965).