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MASSNAHME

Asylmissbrauch noch weiter zurückdrängen

Asylmissbrauch noch weiter zurückdrängen (siehe Detailbudgets 03.01. Betreuung/Grundversorgung; 03.03. Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl).

2015
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der im Zuge des Missbrauchscontrollings identifizierten Leistungsmissbrauchsfälle an der durchschnittlichen Anzahl grundversorgter Personen

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

2,4

%

Zielzustand

3,5

%

Erläuterung der Entwicklung

Der Anteil der Leistungsmissbrauchsfälle in der Grundversorgung konnte auch 2015 auf einem niedrigen Niveau gehalten werden. Die konsequenten Kontrollen zeigen Wirkung. Mitverantwortlich für den geringen Wert ist auch die hohe Zahl von Asylanträgen, die bei der Berechnung mit den durchgeführten Kontrollen in Beziehung gesetzt wird.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

3,9


Quelle

Abteilung Asyl und Fremdenwesen; BMI

Berechnungsmethode

Anteil der im Zuge des Missbrauchscontrollings identifizierten Leistungsmissbrauchsfälle an der durchschnittlichen Anzahl grundversorgter Personen

Kennzahl: Dauer von Asylantragstellung bis Bescheidexpedierung bei negativen inhaltlichen Entscheidungen der I. Instanz betreffend Personen aus sicheren Herkunftsstaaten

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

76

Tage

Zielzustand

48

Tage

Erläuterung der Entwicklung

Die Dauer der Asylverfahren bei negativen inhaltlichen Entscheidungen der I. Instanz betreffend Personen aus sicheren Herkunftsstaaten konnte 2015 aufgrund der extrem schwierigen externen Rahmenbedingungen nicht erreicht werden. Grund dafür ist die sehr hohe Zahl von Asylanträgen von Personen aus nicht sicheren Herkunftsstaaten, insbesondere Syrien und Afghanistan. Es kommt zu einer Verschiebung der Erledigungen hin zu diesen Staaten, was eine Verzögerung der offenen Fälle aus sicheren Herkunftsstaaten bedingt und zu einer Steigerung der Dauer für inhaltliche Entscheidungen führt.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

43,2


Quelle

Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl; Integrierte Fremdenadministration

Berechnungsmethode

Dauer von Asylantragstellung bis Bescheidexpedierung bei negativen inhaltlichen Entscheidungen der I. Instanz betreffend Personen aus sicheren Herkunftsstaaten