MASSNAHME
Aufrechterhaltung der abgabenrechtlichen Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen Steuer und Zoll im Außendienst.
Aufrechterhaltung der abgabenrechtlichen Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen Steuer und Zoll im Außendienst
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Püfungs- u. Kontrollmaßnahmen Steuer im Außendienst
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
86.000Anzahl
Zielzustand
80.000Anzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
80.000
Quelle
Kennzahlenabfrage; BMF/Leistungsorientierte Steuerung (LoS)
Berechnungsmethode
Summe aller im Jahr erledigten Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen Steuer und Zoll
Kennzahl: Neben den zu verpflichtend zu prüfenden „Rot-Fällen“ ist ein Anteil von 3% der mittels innerer Beschau zu kontrollierenden „Grün-Fälle“ zu überprüfen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
3,7%
Zielzustand
3%
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2011
Ausgangspunkt der Planung
3,5
Quelle
Kennzahlenabfrage; BMF/Leistungsorientierte Steuerung (LoS)
Berechnungsmethode
Anzahl der kontrollierten Zollpositionen (Innere Beschau) mit Kontrollentscheidung grün (Grünfälle) mit Einschränkung auf Einfuhr ohne Anschreibeverfahren und ohne Postverzollungen