MASSNAHME
Ausarbeitung und Beschlussfassung eines Nationalen Aktionsplans (NAP) Behinderung 2022–2030
Partizipative Ausarbeitung (Experten/innen-Teams) sowie Beschlussfassung (Ministerrat) eines Nationalen Aktionsplans (NAP) Behinderung 2022–2030.
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: NAP Behinderung 2022-2030 ausarbeiten und beschließen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Die Beschlussfassung im Ministerrat ist 2021 nicht erfolgt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
7.8.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Ideen und Textvorschläge für den NAP Behinderung 2022–2030, der als Nachfolge-NAP zum NAP Behinderung 2012–2021 zu werten ist, werden unter Einbeziehung der Behindertenvertretung und der Bundesländer in 26 partizipativen Experten/innen-Teams ausgearbeitet (17 Bundes- und 9 Landesteams, in jedem Bundesministerium und jedem Bundesland mindestens ein Team, im Sozial- und Gesundheitsministerium 5 Teams). Bis Ende 2020 sollen die von den Experten/innen-Teams ausgearbeiteten Beiträge an das koordinierende und die Gesamtredaktion des NAP Behinderung durchführende BMSGPK vorgelegt werden.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Der NAP Behinderung wurde im Ministerrat beschlossen.
Erläuterung der Entwicklung
Die Ministerrat-Beschlussfassung des NAP hat sich aufgrund verspäteter Übermittlung der Beiträge einzelner Bundesressorts und Bundesländer sowie aufwändiger Redaktionsarbeiten, die ebenfalls partizipativ durchgeführt wurden, um einige Monate verzögert. Es ist vorgesehen, dass die Bundesregierung den neuen NAP Behinderung bis Jahresmitte 2022 beschließt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise