MASSNAHME
Ausbau der elektronischen Einbringungsmöglichkeiten für Sachverständige und DolmetscherInnen
Ausbau der elektronischen Einbringungsmöglichkeiten für Sachverständige und DolmetscherInnen
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Elektronische Einbringung durch Sachverständige und DolmetscherInnen.
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
133.661Anzahl
Zielzustand
94.300Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Gegenüber dem Jahr 2019 mit 115.170 Einbringungen steigerten sich 2020 die elektronischen Einbringungen auf insgesamt 133.661. Der Zielwert für 2020 mit 87.000 Einbringungen wurde stark übertroffen. Hingewiesen wird auf die maßhaltende Verpflichtung zur Nutzung des ERV ab Juli 2019 (vergleiche § 89c Abs. 5a GOG, in Kraft ab 1.7.2019), welche – wie aus den Zahlen deutlich hervorgeht – weitgehend eingehalten wird.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
89.905
Quelle
DES.
Berechnungsmethode
Zählung der in einem Jahr erfolgten elektronischen Einbringungen