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MASSNAHME

Ausbau der elektronischen Einbringungsmöglichkeiten für Sachverständige und DolmetscherInnen

Ausbau der elektronischen Einbringungsmöglichkeiten für Sachverständige und DolmetscherInnen

2020
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Elektronische Einbringung durch Sachverständige und DolmetscherInnen.

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

133.661

Anzahl

Zielzustand

94.300

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Gegenüber dem Jahr 2019 mit 115.170 Einbringungen steigerten sich 2020 die elektronischen Einbringungen auf insgesamt 133.661. Der Zielwert für 2020 mit 87.000 Einbringungen wurde stark übertroffen. Hingewiesen wird auf die maßhaltende Verpflichtung zur Nutzung des ERV ab Juli 2019 (vergleiche § 89c Abs. 5a GOG, in Kraft ab 1.7.2019), welche – wie aus den Zahlen deutlich hervorgeht – weitgehend eingehalten wird.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

89.905


Quelle

DES.

Berechnungsmethode

Zählung der in einem Jahr erfolgten elektronischen Einbringungen