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MASSNAHME

Ausbau der elektronischen Einbringungsmöglichkeiten sowie der elektronischen Zustellungen

2015
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der auf elektronischem Weg eingebrachten Exekutionsanträge

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

90,6

%

Zielzustand

77

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Vorteile digitaler Kommunikation sind für alle Beteiligten offenkundig und führen damit bei allen darauf abstellenden Kennzahlen zu konstanten Zuwächsen. Es ist jedoch zu beachten, dass gerade bei den elektronisch eingebrachten Exekutionsanträgen und den elektronischen Zustellungen schon ein sehr großer Grad an Abdeckung erreicht wurde, sodass – wenn überhaupt – künftig keine exorbitanten Zuwächse zu erwarten sein dürften.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2010

Ausgangspunkt der Planung

69


Quelle

VJ

Berechnungsmethode

Zählung der in einem Jahr elektronisch eingebrachten Anträge im Verhältnis zum Gesamtanfall

Kennzahl: Anzahl der von Gerichtssachverständigen und - dolmetscherInnen im elektronischen Weg eingebrachten Dokumente

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

34.346

Anzahl

Zielzustand

4.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Im Bereich des Dokumenteneinbringungsservice (DES) wurde und wird versucht, das Bewusstsein für diese optimierte Einbringungsform zu verstärken. Die stetig steigende Nutzung ist Indikator für die wachsende Akzeptanz der elektronischen Kommunikation auch in diesem Umfeld, weshalb in Aussicht genommen ist, im Laufe des Jahres 2016 eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung zu schaffen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

1.500


Quelle

Dokumenteneinbringungsservice

Berechnungsmethode

Zählung der in einem Jahr elektronisch eingebrachten Anträge

Kennzahl: Anzahl der elektronischen Zustellungen

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

7,76

Mio.

Zielzustand

7,2

Mio.

Erläuterung der Entwicklung

Die Vorteile digitaler Kommunikation sind für alle Beteiligten offenkundig und führen damit bei allen darauf abstellenden Kennzahlen zu konstanten Zuwächsen. Es ist jedoch zu beachten, dass gerade bei den elektronisch eingebrachten Exekutionsanträgen und den elektronischen Zustellungen schon ein sehr großer Grad an Abdeckung erreicht wurde, sodass – wenn überhaupt – künftig keine exorbitanten Zuwächse zu erwarten sein dürften.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

6,5


Quelle

VJ, Eingaben- und Zustellstatistik

Berechnungsmethode

Zählung der elektronischen Zustellungen