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MASSNAHME

Ausbau der elektronischen Einbringungsmöglichkeiten sowie der elektronischen Zustellungen

2018
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl der elektronischen Zustellungen

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

7,6

Mio.

Zielzustand

7,6

Mio.

Erläuterung der Entwicklung

Gegenüber dem Jahr 2017 mit 7.587.314 ist eine Verbesserung gelungen, der Zielwert von 7,6 Millionen wurde mit 7.624.050 leicht übertroffen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2017

Ausgangspunkt der Planung

7,5


Quelle

VJ, Eingaben- und Zustellstatistik

Berechnungsmethode

Zählung der elektronischen Zustellungen

Kennzahl: Anteil der auf elektronischem Weg eingebrachten Exekutionsanträge

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

76,42

%

Zielzustand

76

%

Erläuterung der Entwicklung

Gegenüber dem Jahr 2017 mit 74,94% ist eine Verbesserung gelungen, der Zielwert von 76% wurde mit 76,42% leicht übertroffen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2010

Ausgangspunkt der Planung

69


Quelle

VJ

Berechnungsmethode

Zählung der in einem Jahr elektronisch eingebrachten Anträge im Verhältnis zum Gesamtanfall

Kennzahl: Anzahl der von Gerichtssachverständigen und -dolmetscherInnen im elektronischen Weg eingebrachten Dokumente

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

89.905

Anzahl

Zielzustand

85.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Gegenüber dem Jahr 2017 mit 83.541 Dokumenten ist eine Verbesserung gelungen, der Zielwert von 85.000 Dokumenten wurde mit 89.905 Dokumenten übertroffen. Hingewiesen wird auf die maßhaltende Verpflichtung zur Nutzung des ERV ab Juli 2019 (vgl. § 89c Abs. 5a GOG, in Kraft ab 1.7.2019), wobei die Kennzahl aber beibehalten werden soll, um deren Auswirkung zu beobachten.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

1.500


Quelle

Dokumenteneinbringungsservice

Berechnungsmethode

Zählung der in einem Jahr elektronisch eingebrachten Anträge